{"id":1008,"date":"2018-08-09T22:47:59","date_gmt":"2018-08-09T20:47:59","guid":{"rendered":"https:\/\/n\u00f6ttenhofe.de\/?page_id=1008"},"modified":"2018-08-11T00:43:45","modified_gmt":"2018-08-10T22:43:45","slug":"satzung-bsv","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/n\u00f6ttenhofe.de\/willkommen\/satzung-bsv","title":{"rendered":"Satzung BSV"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Satzung<br \/>\nDes B\u00fcrger-Sch\u00fctzen-Vereins zu Soest e.V.<\/p>\n<p>\u00a71<br \/>\nName, Sitz des Vereins<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cB\u00fcrger-Sch\u00fctzen-Verein zu Soest e. V.\u201c<\/li>\n<li>Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Soest unter der Nummer 328 eingetragen.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Soest. Er gliedert sich in Hofen, deren Abgrenzung und Aufgaben durch die Gesch\u00e4ftsordnung bestimmt werden, sowie einer von den Hofen unabh\u00e4ngigen Schie\u00dfsportabteilung, deren Rechte und Pflichten in einer \u201eSchie\u00dfordnung\u201c festzulegen sind.<\/li>\n<li>Die Farben des Vereins sind Schwarz-Wei\u00df-Gr\u00fcn\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er bezweckt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung 1977 und zwar durch die planm\u00e4\u00dfige F\u00f6rderung des \u00fcberlieferten Brauchtums, des Heimatgedankens, des B\u00fcrgersinns und der B\u00fcrgereintracht. Er ist weiterhin bestrebt, junge Menschen an dieses Brauchtum heranzuf\u00fchren. Im Rahmen dieser Bestrebungen liegt besonders, getreu der alten Tradition, die Pflege des Schie\u00dfsports.<\/li>\n<li>Alle Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnbeteiligung und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Diese Klausel schlie\u00dft nicht aus, dass Mitglieder des Vereins auch gleichzeitig als Arbeitnehmer f\u00fcr den Verein t\u00e4tig sind.<br \/>\nAuch ein Aufwendungsersatz (beispielsweise f\u00fcr Fahrtkosten etc.) wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte besitzt und der Aufnahme f\u00fcr wert befunden wird.<\/li>\n<li>Der Verein hat\n<ol>\n<li>a) \u00a0Ordentliche Mitglieder<\/li>\n<li>b) \u00a0Jugendliche Mitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<p>c) Ehrenmitglieder(\u00a719)<\/li>\n<li>Jugendliche Mitglieder sind Personen vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.<\/li>\n<li>Rechte und Pflichten der jugendlichen Mitglieder sind in einer Jugendordnung zu regeln.\u00a7 5 Aufnahme von Mitgliedern<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Hofeshauptmann zu richten. Das Aufnahmegesuch ist mit einer Stellungnahme des Hofeshauptmanns an den Vorstand weiterzuleiten.<\/li>\n<li>F\u00fcr das Aufnahmegesuch eines jugendlichen Mitgliedes ist das Einverst\u00e4ndnis des Erziehungsberechtigten durch dessen Unterschrift erforderlich.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr eine bestimmte Zeit eine Aufnahmesperre anzuordnen.\u00a7 6 Ausscheiden von Mitgliedern<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet\n<ol>\n<li>a) \u00a0durch Tod<\/li>\n<li>b) \u00a0durch freiwilligen Austritt<\/li>\n<li>c) \u00a0durch Ausschlie\u00dfung<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der freiwillige Austritt erfolgt zum Ende des laufenden Kalenderjahres durch schriftliche Anzeige beim Vorstand.<\/li>\n<li>Eine Ausschlie\u00dfungsberechtigung ist gegeben, wenn ein ordentliches oder jugendliches Mitglied.<\/li>\n<\/ol>\n<p>a. Die Zahlung des j\u00e4hrlichen Beitrags nach erfolgter schriftlicher Anmahnung verweigert.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>b. Das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt oder sich nach der Aufnahme solcher Handlungen schuldig macht, die eine Aufnahme gem. \u00a74, 1, ausschlie\u00dft.<\/p>\n<p>4. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor dem Beschluss ist das betroffene Mitglied zu h\u00f6ren. Gegen dessen Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung m\u00f6glich, die dann endg\u00fcltig mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/p>\n<ol>\n<li>Zur Erf\u00fcllung des satzungsgem\u00e4\u00dfen Zweckes kann der Verein von seinen Mitgliedern Aufnahmegeb\u00fchren, Beitr\u00e4ge und Umlagen erheben, deren Festsetzung durch die Mitgliederversammlung erfolgt.<\/li>\n<li>Die Beitr\u00e4ge m\u00fcssen bis zum 31.05. des Jahres bezahlt werden.\u00a7 8 Leitung<\/li>\n<\/ol>\n<p>1. Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>a) \u00a0die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>b) \u00a0der Vorstand<\/li>\n<li>c) \u00a0der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung wird j\u00e4hrlich mindestens einmal einberufen. Sie ist vom Kommandeur einzuberufen. Die Einberufung hat schriftlich unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tagesordnung und mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen. Die schriftliche Einberufung mittels elektronischer Medien ist zul\u00e4ssig, sofern eine elektronische Adresse seitens des Mitgliedes vorgelegt wurde.<\/li>\n<li>Die T agesordnung soll folgende Punkte enthalten:\n<ol>\n<li>a) \u00a0Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>b) \u00a0Erstattung des Jahres- und Kassenberichtes<\/li>\n<li>c) \u00a0Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>d) \u00a0Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>e) \u00a0Festsetzung der Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li>f) \u00a0Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>g) \u00a0Verschiedenes<\/li>\n<\/ol>\n<p>Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen sp\u00e4testens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Kommandeur schriftlich eingereicht werden. \u00dcber die Behandlung von Antr\u00e4gen, die aus wichtigen Gr\u00fcnden nicht fristgerecht eingereicht werden konnten, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 4\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<ol start=\"4\">\n<li>In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht der jugendlichen Mitglieder richtet sich nach der Jugendordnung.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen.\n<ol>\n<li>Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses.<\/li>\n<li>Wenn mindestens f\u00fcnfzig Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich beim Vorstand beantragen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit. Das Stimmrecht kann nicht durch einen Vertreter ausge\u00fcbt werden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Kommandeurs, bei dessen Abwesenheit die des stellv. Kommandeurs, den Ausschlag.<\/li>\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll(Beschlussprotokoll) zu f\u00fchren, welches von zwei Vorstandsmitgliedern und einem Vereinsmitglied unterzeichnet wird. Mit der Einladung zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ist das Protokoll im Informations- und Schaukasten am Sch\u00fctzenhof auszuh\u00e4ngen oder durch verf\u00fcgbare elektronische Medien zu ver\u00f6ffentlichen. Auf Wunsch kann das Protokoll Vereinsmitgliedern in Kopie ausgeh\u00e4ndigt werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt:\n<ol>\n<li>a) \u00a0den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li>\n<li>b) \u00a0die Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Adjutant, der Leiter der Scheibenstandskommission und der Jugendleiter werden vom Kommandeur bestimmt. Sie bed\u00fcrfen der Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung. Auf gleiche Weise werden die Regimentsfahnentr\u00e4ger und die Fahnenoffiziere bestimmt.<\/li>\n<li>Der Mitgliederversammlung obliegt die Entlastung des Vorstands nach vorausgegangenem Rechenschaftsbericht.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber den An- und Verkauf von Grundst\u00fccken und Immobilien mit Zweidrittelmehrheit.\u00a7 10 Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus\n<ol>\n<li>a) \u00a0dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li>\n<li>b) \u00a0den Hofeshauptleuten<\/li>\n<li>c) \u00a0dem Leiter der Scheibenstandskommission<\/li>\n<li>d) \u00a0dem Jugendleiter<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>a) \u00a0den Ehrenkommandeuren<\/li>\n<li>b) \u00a0dem Sch\u00fctzenk\u00f6nig<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Ehrenkommandeure und der Sch\u00fctzenk\u00f6nig haben beratende Stimme. Bei Abwesenheit der zu 1.a genannten Person kann der Oberleutnant mit vollem Stimmrecht an Vorstandssitzungen teilnehmen. Bei Abwesenheit einer zu 1.c und 1.d genannten Person kann ein Vertreter mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 5\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>\u00a7 11 Aufgaben des Vorstands<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber Angelegenheiten des Vereins, insbesondere soweit sie die Planung das j\u00e4hrlichen Sch\u00fctzenfestes und anderer Veranstaltungen im Sinne von \u00a72 dieser Satzung betreffen. Er beauftragt den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand mit der Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse, soweit dies nicht durch die Mitgliederversammlung geschieht.<\/li>\n<li>Weitere Aufgaben des Vorstands werden in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt.\u00a7 12 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<p>1. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus<\/p>\n<ol>\n<li>a) \u00a0dem Kommandeur<\/li>\n<li>b) \u00a0dem stellvertretenden Kommandeur<\/li>\n<li>c) \u00a0dem 1. Rendanten<\/li>\n<li>d) \u00a0dem 2. Rendanten<\/li>\n<li>e) \u00a0dem Adjutanten\u00a7 13<br \/>\nAufgabenbereich des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Kommandeur oder den stellvertretenden Kommandeur, beide mit einem weiteren Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/li>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand f\u00fchrt die laufenden Vereinsgesch\u00e4fte und vollzieht die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sowie des Vorstandes.<\/li>\n<li>Umf\u00e4nge der Vereinsgesch\u00e4fte sowie Eigenverantwortlichkeiten des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes werden in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt.\u00a7 14<br \/>\nAmtsdauer des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands<\/p>\n<p>Die Amtsdauer betr\u00e4gt, mit Ausnahme des Adjutanten, 4 Jahre. Turnusm\u00e4\u00dfig scheidet in jedem Jahr ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes aus. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so erfolgt die Ersatzwahl nur f\u00fcr den Rest der Amtsperiode(stellv. Kommandeur \/ 1. Rendant \/ Kommandeur \/ 2. Rendant).<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 6\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>\u00a7 15 Kassenf\u00fchrung<\/p>\n<p>Der 1. Rendant verwaltet das gesamte Vereinsverm\u00f6gen, hat \u00fcber Einnahmen und Ausgaben Buch zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>\u00a7 16 Rechnungspr\u00fcfer<\/p>\n<p>Zur Pr\u00fcfung der Rechnungsf\u00fchrung m\u00fcssen zwei Rechnungspr\u00fcfer gew\u00e4hlt werden. Die Rechnungspr\u00fcfer werden durch die Mitgliederversammlung auf Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Turnusm\u00e4\u00dfig scheidet in jedem Jahr ein Rechnungspr\u00fcfer aus. Unmittelbare Wiederwahl ist nicht m\u00f6glich. Sie d\u00fcrfen kein Amt im Vorstand bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung die Buchf\u00fchrung und Kasse zu pr\u00fcfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.<\/p>\n<p>\u00a7 17 Aufbau des Vereins<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein gliedert sich in Hofen sowie einer von den Hofen unabh\u00e4ngigen Schie\u00dfsportabteilung. Rechte und Pflichten der Schie\u00dfsportabteilung sind in einer \u201cSchie\u00dfordnung\u201c festzulegen. Die Hofen und die Schie\u00dfsportabteilung sind Grundlagen des Vereins und damit Tr\u00e4ger des Vereinslebens. Deshalb besteht f\u00fcr sie die Verpflichtung, im Interesse des Vereins zu wirken, d.h. bei aller Eigenst\u00e4ndigkeit der Hofen und der Schie\u00dfsportabteilung alle Bestrebungen dem Wohle des Vereins unterzuordnen. Im Interesse des Vereins m\u00fcssen alle offiziellen Veranstaltungen rechtzeitig dem Kommandeur angezeigt werden.<\/li>\n<li>Jugendliche Mitglieder werden hofesm\u00e4\u00dfig gef\u00fchrt.\u00a7 18 Leitung der Hofen\n<p>Die Leitung der Hofen wird in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 7\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>\u00a7 19 Ehrungen<\/p>\n<p>Ehrungen und deren Abl\u00e4ufe werden in der Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt.<\/p>\n<p>\u00a7 20 Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung der Satzung kann durch die Mitgliederversammlung mit 3\u20444 (drei-viertel) Mehrheit erfolgen.<\/p>\n<p>\u00a7 21 Datenschutz<\/p>\n<p>Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgenden Daten erhoben: Name, Vorname, Adressen, Telefonnummern, Emailadressen, Familienstand, Geburtsdatum, Bankverbindung. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.<\/p>\n<p>Der Verein ver\u00f6ffentlicht ggf. Daten seiner Mitglieder (wie Name, Vorname, Adressen, Telefonnummern, Emailadressen) auf der Homepage, der Vereinszeitschrift, dem Schwarzen Brett, dem Schaukasten nur, wenn das Mitglied nicht widersprochen hat.<\/p>\n<p>\u00a7 22 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>Eine Aufl\u00f6sung des Vereins findet statt, wenn in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung sich mindestens 4\/5(vier-f\u00fcnftel) der anwesenden Vereinsmitglieder f\u00fcr die Aufl\u00f6sung aussprechen.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins ist das Verm\u00f6gen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen \u00fcbersteigt, zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken zu verwenden.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 8\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Beschlossen in der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung vom 15. September 1982.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>\u2022 Ge\u00e4ndert durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 10. M\u00e4rz 1995<\/p>\n<p>\u2022 Ge\u00e4ndert durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. M\u00e4rz 2000<\/p>\n<p>\u2022 Ge\u00e4ndert durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 24. Mai 2005<\/p>\n<p>\u2022 Ge\u00e4ndert durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 24. M\u00e4rz 2006<\/p>\n<p>\u2022 Ge\u00e4ndert durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 20. M\u00e4rz 2015<\/p>\n<p>\u2022 Ge\u00e4ndert durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 18. M\u00e4rz 2016<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Des B\u00fcrger-Sch\u00fctzen-Vereins zu Soest e.V. \u00a71 Name, Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cB\u00fcrger-Sch\u00fctzen-Verein zu Soest e. 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